Podologie (griechisch: podos = Fuß / Logie = Lehre),
es ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Der Beruf des Podologen zählt zu den Medizinal - Fachberufen.
Er arbeitet eng mit Diabetologen, Chirurgen, Ärtzte für Innere Medizin, Dermatologen, Orthopädieschuhmachern, Orthopäden, sowie
Hausärzten zusammen.
Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig.
Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS),d.h. mit Neuropathie (Nervenstörungen) und /oder
Angiopathie (Durchblutungsstörungen) – können von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten.
Ein Podologe ist in der Lage, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter, Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lässt Ihn Fußerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu beraten.
Die Berufsbezeichnung Podologe ist gesetzlich geschützt,
geregelt durch das Podologengesetz (PodG) vom 04.01.2001.
Regelmäßige Weiterbildungen auf dem Gebiet des diabetischen Fußes sind selbstverständlicher Bestandteil meiner Arbeit und notwendig um
mit den Krankenkassen zusammenarbeiten zu können.
Selbstverständlich sind Sie aber auch als ‚Nicht – Diabetiker‘ bei uns in den besten Händen.
Es lohnt sich für den Patienten hartnäckig nachzufragen, ob sein Fußpfleger die Berufsbezeichnung „Podologe“ oder Med. Fußpfleger führen darf, denn die Unterschiede in der Qualifikation sind enorm!
Beide sind zuständig für die Füße. Der Unterschied liegt in der Ausbildung.
Der Podologe...
Der Podologe wird in seiner Ausbildung auf die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß vorbereitet.
Der Fußpfleger...